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Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik
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Medizinische Indikation und Schwangerschaftsabbruch

Sie sehen keinen anderen Weg, als die Schwangerschaft abzubrechen...

Eine medizinische Indikation wird gestellt...

Medizinische Indikation nach §218a:

(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere zumutbare Weise abgewendet werden kann.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir beantworten gerne Ihre Fragen und geben Ihnen Auskunft über das weitere Vorgehen bei einem Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation.

Die Beratungen sind kostenlos und ergebnisoffen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und sind unabhängig von Konfession und Nationalität.