Medizinische Indikation und Schwangerschaftsabbruch
Sie sehen keinen anderen Weg, als die Schwangerschaft abzubrechen...
Eine medizinische Indikation wird gestellt...
Medizinische Indikation nach §218a StGB:
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere zumutbare Weise abgewendet werden kann.
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Wir beantworten gerne Ihre Fragen und geben Ihnen Auskunft über das weitere Vorgehen bei einem Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation.
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