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Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik
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Aktuelles

Neues aus der Außenstelle

Mit Einführung des Gendiagnostik-Gesetzes und den Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde die Ärzteschaft verpflichtet, auf eine vertiefende psycho-soziale Beratung zu verweisen und an eine entsprechende Stelle zu vermitteln. Dabei wurde das Prinzip der freiwilligen Beratung durch die Gesetzesänderung nicht berührt. Diese Neuregelungen stärken vor allem das Recht der Frauen und Paare auf Beratung und nehmen neben medizinischen verstärkt auch die psycho-sozialen Aspekte pränataler Untersuchungen in den Fokus.

Dementsprechend sind unsere Fallzahlen für die Beratung vor und nach Pränataldiagnostik, bei Mehrlingsschwangerschaften und intrauterinem Fruchttod wiederum um 11 % gestiegen (von 404 in 2009 auf 450 in 2010). Die betroffenen Frauen bzw. Paare wurden in 747 Beratungen begleitet. Eine verstärkte Nachfrage zur Begleitung in der weiteren Schwangerschaft konnten wir bei Paaren feststellen, die nach einer schwerwiegenden pränatalen Diagnose entschlossen waren ihr Kind mit Erkrankung oder Behinderung auszutragen - 52 Betroffene.

Häufige Beratungsinhalte:
Wie stehen wir die Schwangerschaft durch?
Welche Hilfen gibt es für uns?
Wie gehen wir mit einem längeren Krankenhausaufenthalt des Babys um?
Wo bleiben die Geschwister?

Deutlich wurde, dass wir bereits seit Jahren mit ÄrztInnen, Hebammen und SeelsorgerInnen im Sinne des neuen Gesetzes gut zusammen arbeiten und Patientinnen sich umfassend aufgeklärt und begleitet fühlen.

Die Beratungen sind kostenlos und ergebnisoffen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und sind unabhängig von Konfession und Nationalität.